Der Fall taucht immer öfter auf: Kleinere Softwarehäuser geben nach Jahrzehnten ihr Geschäft auf, der Onlineshop schließt, die Herstellerseite verschwindet – aber die einmal bezahlte Lizenz bleibt gültig. Nur eben an einen physischen USB-Stick gebunden, der irgendwann durch Alterung, Kontaktabrieb oder einen simplen Wackelkontakt seinen Dienst quittiert. Einen offiziellen Ersatz gibt es dann nicht mehr – niemand fühlt sich mehr zuständig.
Genau hier setzen wir an: Ist Ihr Original-Stick noch funktionsfähig und lässt sich auslesen, bauen wir daraus einen funktionsgleichen Zweit- bzw. Ersatzstick nach – über dieselbe Hardware-Kennung, mit der Ihre Software den Stick als rechtmäßigen Lizenzträger erkennt. Vorausgesetzt sind ein einfacher USB-Lizenzstick (kein kryptografischer Sicherheits-Dongle) und ein Nachweis, dass Sie zur Nutzung der Software berechtigt sind. Beides prüfen wir ehrlich und kostenlos, bevor überhaupt etwas berechnet wird.
Alle Details zum Ablauf, zur rechtlichen Einordnung und die Möglichkeit, Ihren konkreten Fall zu schildern, finden Sie auf unserer ausführlichen Themenseite: